November, 2021
Informationen
Die Ticketpreise für das oben genannte Spiel gestalten sich wie folgt: Vollzahler: 7 Euro inkl. Ticketsystemgebühr Ermäßigt: 5 Euro inkl. Ticketsystemgebühr (betreffende Personengruppen: Schüler und Jugendliche zwischen 14 und 18
Informationen
Die Ticketpreise für das oben genannte Spiel gestalten sich wie folgt:
Vollzahler: 7 Euro inkl. Ticketsystemgebühr
Ermäßigt: 5 Euro inkl. Ticketsystemgebühr (betreffende Personengruppen: Schüler und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Rentner und Menschen mit Behinderung ab einem Behinderungsgrad von 50 %)
Freiticket: 0 Euro (betreffende Personengruppen: Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren (SG-Mitglieder bis unter 18 Jahren), Inhaber der Aktiven- und Gold/Silber-Saisonkarte sowie Handballschiedsrichter)
Ticketverkauf
Tickets können am Spieltag an der Tageskasse in der Sportstätte oder auch bequem von zu Hause aus bzw. von unterwegs rund um die Uhr in unserem Online-Ticketshop (siehe Link „Jetzt Tickets kaufen“) erworben werden. Bitte beachtet, dass das Ticketkontingent aufgrund der Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus begrenzt ist.
Einlass und Spielende
Der Einlass in die Sportstätte ist 30 Minuten vor dem Anpfiff. Nach Spielende ist die Sportstätte innerhalb von 30 Minuten zu verlassen.
Blockeinteilung
Die Sportstätte wird gemäß Hygienekonzept generell in zwei Bereiche unterteilt, den 2G-Bereich für geimpfte und genesene Besucher (mit derzeit maximal 200 Sitzplätzen) und den 3G-Bereich für mindestens getestete Besucher (mit derzeit maximal 50 Sitzplätzen).
2G-Bereich (Geimpfte und Genesene)
Der 2G-Bereich umfasst die Sitzplatzblöcke 1 bis 4. Alle Sitzplätze können – aufgrund des geimpften und genesenen Status der Besucher – ohne Mindestabstand genutzt werden. Der Zugang zum 2G-Bereich kann nur nach Vorlage eines gültigen Tickets, eines amtlichen Lichtbildausweises sowie – für Personen ab 18 Jahren – entweder eines Impfnachweises (nach finaler Impfung, mindestens 14 Tage alt) oder einer offiziellen Genesenen-Bescheinigung des Gesundheitsamtes (überstandene Infektion liegt nicht länger als sechs Monate zurück) erfolgen. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und unter 18 Jahren sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, müssen einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, aus einem kommunalen oder privaten Testzentrum vorlegen. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten hierbei durch Vorlage des schulischen Corona-Testhefts als getestet. Kinder unter 6 Jahre sind von der Testpflicht befreit und erhalten nur dann Zutritt zum 2G-Bereich, wenn sie ausschließlich in Begleitung von vollständig geimpften oder genesenen Erwachsenen sind.
3G-Bereich (mindestens Getestete)
Der 3G-Bereich umfasst die Sitzplatzblöcke 5 und 6. Im 3G-Bereich wird die Einteilung der Sitzplätze nach dem sogenannten doppelten „Schachbrettmuster“ vorgenommen, bei dem reihenversetzt abwechselnd zwei Plätze besetzt werden und zwei Plätze freibleiben. Dies gilt gemäß der Auslegungshinweise der CoSchuV als geeignete Schutzmaßnahme. Der Zugang zum 3G-Bereich kann nur durch Vorlage eines gültigen Tickets, eines amtlichen Lichtbildausweises sowie entweder eines Impfnachweises (nach finaler Impfung, mindestens 14 Tage alt), einer offiziellen Genesenen-Bescheinigung des Gesundheitsamtes (überstandene Infektion liegt nicht länger als sechs Monate zurück) oder eines negativen Testergebnissen (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) aus einem kommunalen oder privaten Testzentrum erfolgen. Kinder unter 6 Jahre sind von der Testpflicht befreit und erhalten nur dann Zutritt zum 3G-Bereich, wenn sie ausschließlich in Begleitung von vollständig geimpften, genesenen oder negativ getesteten Erwachsenen sind. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten durch die Vorlage des schulischen Corona-Testhefts als getestet.
Maskenpflicht
Ein medizinischer Mund-Nasenschutz ist beim Betreten der Sportstätte sowie innerhalb der Sportstätte auf allen Bewegungs- und Begegnungsflächen zu tragen. Der Mund-Nasenschutz darf nur bei eingenommenem Sitz im Innenraum der Sportstätte abgenommen werden. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht für Kinder unter 6 Jahren und für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine medizinische Maske tragen können.
Essen und Trinken
Speisen und Getränke dürfen nur auf den Sitzplätzen oder außerhalb der Sportstätten verzehrt werden.
Zutrittsverbot
Der Zutritt zur Sportstätte ist untersagt, wenn der Besucher an Symptomen leidet, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten können (typische Symptome: trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit, Kopf-, Hals- und Gliederschmerzen sowie Einschränkung des Geschmacks- und Geruchssinns). Bei Verstößen gegen die behördlichen Auflagen und die Verhaltensrichtlinien innerhalb der Sportstätte kann der Zutritt oder der weitere Aufenthalt verweigert werden. Personen die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, wird ebenfalls der Zutritt verweigert.
Eigenverantwortung
Trotz aller Schutz- und Hygienemaßnahmen kann das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus beim Besuch der Sportstätte nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Jeder Ticketerwerber und Besucher einer Veranstaltung geht dieses Risiko bewusst ein. Bitte beachten Sie außerdem die vom Robert-Koch Institut definierten Risikogruppen. Im Falle einer nachweisbaren Infektion eines Besuchers der Sportstätte mit dem Coronavirus kann Sie die zuständige Gesundheitsbehörde zur Nachvollziehbarkeit und Unterbrechung von Infektionsketten kontaktieren.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und sind sicher, durch die auszugsweise beschriebenen Schutzmaßnahmen eine bestmögliche Situation geschaffen zu haben.
Zeit
(Samstag) 18:00 - 19:30
Ort
Heinrich-Klein-Halle
Am Darmstädter Schloß, 64823 Groß-Umstadt, Deutschland