TV 1878 Groß-Umstadt e. V.
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Mitgliedsantrag

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Mitglied werden!

Es freut uns sehr, dass Du Mitglied beim TV 1878 Groß-Umstadt e. V. werden willst und das umfangreiche Sportangebot in den 14 Abteilungen des Turnvereins nutzen möchtest. Wir bitten Dich hierzu das folgende Formular auszufüllen. Du wirst hierbei automatisch und in wenigen Schritten durch das Aufnahmeformular geführt. Die von Dir im Rahmen der Antragstellung angegebenen personenbezogenen Daten werden von uns ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Deines Antrags erhoben und verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit.b). Deine Daten werden innerhalb des TV 1878 Groß-Umstadt e. V. nur an die Personen weitergegeben, die bei der Bearbeitung Deines Antrags zwingend damit befasst sind.

Schritt 1 von 4

25%
  • Persönliche Daten des Antragstellers (neues Mitglied)

    Bei minderjährigen Antragstellern bitte auch die untenstehenden Angaben ausfüllen.
  • TT Punkt MM Punkt JJJJ
  • Persönlichen Angaben des Erziehungsberechtigten

    Nur auszufüllen bei minderjährigen Antragstellern.
  • Mitgliedschaft

  • TT Punkt MM Punkt JJJJ
    Ermäßigt*: Eine reguläre Ermäßigung wird folgenden Personengruppen gewährt: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schüler ab 18 Jahren, Studenten, Auszubildende ab 18 Jahren, Teilnehmer am freiwilligen Wehrdienst und am Bundesfreiwilligendienst oder an vergleichbaren Diensten, Empfänger von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenunterstützung, Sozialhilfe, Sozialgeld, Grundsicherung oder vergleichbaren sozialen Leistungen. Die Ermäßigungsberichtigung endet mit der Vollendung des 25. Lebensjahres. Familien**: ab 3 Personen, davon muss mindestens 1 Person unter 18 Jahren alt sein.
    Ermäßigt*: Eine reguläre Ermäßigung wird folgenden Personengruppen gewährt: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schüler ab 18 Jahren, Studenten, Auszubildende ab 18 Jahren, Teilnehmer am freiwilligen Wehrdienst und am Bundesfreiwilligendienst oder an vergleichbaren Diensten, Empfänger von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenunterstützung, Sozialhilfe, Sozialgeld, Grundsicherung oder vergleichbaren sozialen Leistungen. Die Ermäßigungsberichtigung endet mit der Vollendung des 25. Lebensjahres. Familien**: ab 3 Personen, davon muss mindestens 1 Person unter 18 Jahren alt sein.
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    Ermäßigt*: Eine reguläre Ermäßigung wird folgenden Personengruppen gewährt: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schüler ab 18 Jahren, Studenten, Auszubildende ab 18 Jahren, Teilnehmer am freiwilligen Wehrdienst und am Bundesfreiwilligendienst oder an vergleichbaren Diensten, Empfänger von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenunterstützung, Sozialhilfe, Sozialgeld, Grundsicherung oder vergleichbaren sozialen Leistungen. Die Ermäßigungsberichtigung endet mit der Vollendung des 25. Lebensjahres. Familien**: ab 3 Personen, davon muss mindestens 1 Person unter 18 Jahren alt sein.
    Bei Jugendlichen ist jeweils das Alter zu Beginn des Kalenderjahres maßgebend. Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und den ermäßigten Beitrag in Anspruch nehmen will, muss dies dem Vorstand schriftlich mitteilen, da er anderenfalls automatisch für den Erwachsenenbeitrag eingestuft wird. Weiterhin wird hingewiesen, dass für den Familienbeitrag nur Kinder berücksichtigt werden können, die im gemeinsamen Haushalt leben, über kein eigenes Einkommen verfügen und das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben.
    Bei Jugendlichen ist jeweils das Alter zu Beginn des Kalenderjahres maßgebend. Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und den ermäßigten Beitrag in Anspruch nehmen will, muss dies dem Vorstand schriftlich mitteilen, da er anderenfalls automatisch für den Erwachsenenbeitrag eingestuft wird. Weiterhin wird hingewiesen, dass für den Familienbeitrag nur Kinder berücksichtigt werden können, die im gemeinsamen Haushalt leben, über kein eigenes Einkommen verfügen und das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben.
    Ermäßigt*: Eine reguläre Ermäßigung wird folgenden Personengruppen gewährt: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schüler ab 18 Jahren, Studenten, Auszubildende ab 18 Jahren, Teilnehmer am freiwilligen Wehrdienst und am Bundesfreiwilligendienst oder an vergleichbaren Diensten, Empfänger von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenunterstützung, Sozialhilfe, Sozialgeld, Grundsicherung oder vergleichbaren sozialen Leistungen. Die Ermäßigungsberichtigung endet mit der Vollendung des 25. Lebensjahres. Familien**: ab 3 Personen, davon muss mindestens 1 Person unter 18 Jahren alt sein.
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    • Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

      Dein Mitgliedsbeitrag wird vom TV 1878 Groß-Umstadt e. V. per SEPA-Lastschriftverfahren gemäß dem von Dir gewählten Zahlungsrhythmus eingezogen. Bitte erteile uns hierzu Deine Zustimmung und vervollständige die nachstehend gewünschten Informationen.
    • Ich ermächtige/Wir ermächtigen den TV 1878 Groß-Umstadt e. V. (Zahlungsempfänger), Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

      Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

      Ihre Mandatsreferenz wird Ihnen in einem separaten Schreiben mitgeteilt. Die Anschrift des Zahlungsempfängers sowie seine Gläubiger-Identifikationsnummer lauten wie folgt: TV 1878 Groß-Umstadt e. V., Hinter der Ziegelhütte 20, 64823 Groß-Umstadt, ID-Nr. DE76ZZZ00000248570. Der Mitgliedsbeitrag wird gemäß dem von Ihnen gewählten Zahlungsrhythmus von Ihrem Konto eingezogen.

      Bitte beachten Sie unsere Beitragssatzung (einsehbar unter www.tv1878.de/werden-sie-mitglied).
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    • Beitritts- und Datenschutzerklärung

    • Ich beantrage meinen Beitritt zum TV 1878 Groß-Umstadt e. V. unter Anerkennung der jeweils gültigen Vereins- und Beitragssatzung (einsehbar unter www.tv1878.de/werden-sie-mitglied). Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Vorstand des TV 1878 Groß-Umstadt e. V. Meine Mitgliedschaft werde ich so lange aufrechterhalten, als ich diese nicht zum Ende des jeweiligen Halbjahres schriftlich kündige.
    • Ich willige ein, dass der TV 1878 Groß-Umstadt e .V. als verantwortliche Stelle die im Mitgliedsantrag erfassten personenbezogenen Daten a) zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, b) der Mitgliederkommunikation, c) zum Zwecke des Einzugs der Mitgliedsbeiträge, die Bankdaten (SEPA Mandat), an die einziehende Bank weitergegeben und d) der Übermittlung von Vereinsinformationen an den Landessportbund, offiziellen Verbänden und Behörden soweit dies erforderlich ist weitergibt.

      Diese Datenübermittlungen sind notwendig zum Zwecke der Organisation des Vereinsbetriebes und ggf. zum Zwecke der Einwerbung von öffentlichen Fördermitteln. Eine weitere Datenübermittlung an Dritte findet nicht statt und ist auch in Anlehnung an die Vereinssatzung verboten.

      Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend den steuerrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen, oder nicht mehr im Zugriff des TV 1878 Groß-Umstadt e. V. sind.

      Mir ist bewusst, dass ich im Rahmen der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten habe, die zu meiner Person im Verein gespeichert sind. Außerdem habe ich das Recht im Falle fehlerhafter Datenspeicherung auf Korrektur.

      Ich willige ein, dass der TV 1878 Groß-Umstadt e. V. meine E-Mail-Adresse und meine Telefonnummer zum Zwecke der vereinsinternen Kommunikation nutzt.

      Ich willige ein, dass der TV 1878 Groß-Umstadt e. V. Bilder oder Videos von vereinsbezogenen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen auf seiner Webseite oder sonstigen Vereinspublikationen veröffentlicht und an die Presse zum Zwecke der Veröffentlichung ohne spezielle Einwilligung weitergibt.

      Weitere Informationen zum Datenschutz beim TV 1878 Groß-Umstadt e. V. sind unter www.tv1878.de/datenschutzhinweis einsehbar.
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      Ein Minderjähriger benötigt für den Vereinsbeitritt die Einwilligung seiner gesetzlichen Vertreter. Gesetzlicher Vertreter sind beide Elternteile. Die Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich. Anderes gilt nur dann, wenn ein Elternteil die elterliche Sorge allein ausübt.
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